AGB

 

Berechnungsgrundlage der Preise, Aufmaß und Abrechnung
für Maler- und Lackierarbeiten einschließlich Wärmedämm-Verbundsysteme

Fachbetriebe des Maler- und Lackiererhandwerks arbeiten üblicherweise auf der Grundlage der Fachregeln (DIN-Normen, Richtlinien). Sie halten sich an die „ungeschriebenen Gesetze der Branche“, die qualifizierte Verkehrssitte. In diesem Sinne veranschaulichen die nachfolgenden Bedingungen die wichtigsten Parameter der Preisbildung. Sie dienen der Vereinheitlichung und führen zu Vereinfachungen bei der Berechnung der Preise (Kalkulation), für Aufmaß und Rechnungsstellung. Der individuelle Preis basiert auf den unter b) nachfolgend aufgeführten Aufmassregeln, aus-schließlich der unter c) aufgeführten „zusätzlichen Leistungen“.

a) Inhalt und Umfang der Leistung
Die Preise gelten für die angebotenen/vereinbarten Maler- und Lackierarbeiten (Leistungen). Gelieferte Waren werden gesondert gerechnet. Insbesondere für Rollen-, Platten- oder Bahnenware (z. B. Tapeten und Bodenbeläge) gilt die tatsächliche Liefermenge, einschließlich notwendigem Verschnitt.

b) Aufmaß, Abrechnung:
1) Die Menge der Leistung (Anzahl der Quadratmeter, Meter) wird jeweils nach den tatsächlichen Maßen der fertigen Oberfläche der bearbeiteten/beschichteten Bauteile (z. B. Decken, Wände, Fassaden) bemessen.

2) Übermessungsgrößen: Behandlungsfreie Flächen (Aussparungen) innerhalb der beschichteten Flächen, z.B. Fenster- und Türöffnungen, Fliesenspiegel sowie Nischen werden bis zur Einzel größe von größer/gleich 2,5 m2 übermessen, in Böden bis 0,5 m2 Einzelgröße, Fußleisten und Fliesensockel bis zu 10 cm Höhe. Aussparungen durch lineare Bauteile, z.B. Fachwerkteile, Stützen, Unterzüge, Vorlagen werden bis zur Einzelbreite von 0,30 m übermessen. Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige behandlungsfreie Flächen/Bauteile werden getrennt gerechnet. Gesimse, Lisene, Eckverbände, Umrahmungen von Faschen und von Füllungen oder Öffnungen werden in der bearbeitete Bauteilfläche jeweils übermessen. Bei Längenmaßen, in Meter, sind Unterbrechungen bis zu 1 m Einzellänge zu übermessen.

3) Behandelte Leibungen, z.B. von Fenstern und Türen sowie die Rückwand von Nischen, werdenunabhängig von ihrer Größe zusätzlich zur bearbeitete Bauteilfläche gerechnet.

4) Zu beschichtende Bauteile, wie Fenster, Türen, Trennwände, Bekleidungen usw. werden je beschichtete Seite nach Bauteilfläche berechnet. Verglasung oder Füllungen zählen zur Bauteilflächeund werden übermessen. Zäune, Roste, Gitter, Geländer und dergleichen werden ebenso gerechnet

5) Flächen profilierter Bauteile, z. B. Heizkörper, Wellbleche und dergleichen werden (vorzugsweise) nach Tabellen bestimmt oder nach abgewickelter Fläche bemessen.

c) Zusätzliche Leistungen
Mitunter werden zusätzliche Arbeiten gewünscht/ bestellt. Aus fachtechnischen Gründen können auch zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, deren Notwendigkeit kann sich gelegentlich erst im Zuge der Ausführung bei Maler- und Lackierarbeiten ergeben. Diese Arbeiten sollen bei Bedarf gesondert und zusätzlich (nach)vereinbart werden. Bei technischer Notwendigkeit und mutmaßlichem Willen des Auftraggebers kann im Einzelfall sofort ausgeführt werden. Die Vergütung ist in den Angebots- bzw. Vertragspreisen nicht enthalten. Sie wird ggf. zusätzlich berechnet:

1) Bei ungeeigneten Raum- und Klimabedingungen: Geeignete Arbeits- und Trocknungsbedingungen herstellen, z.B. einhausen oder heizen und trocknen vor, während und nach den Arbeiten.

2) Gerüstarbeiten, außer bei Behelfsgerüsten bis 2 m Belagshöhe

3) Umfangreiche Untergrundvorbehandlung z.B.:
-  entfernen von Beton, Mörtelspritzern, Verunreinigungen, Bewuchs, Trennschichten, (durchschlagenden) Verfärbungen. Entfetten, entrosten, Matt- und plan schleifen,
-  ausbessern/ausspachteln von Untergrundbeschädigungen (ausgenommen kleine einzelne Schäden)
-  spachteln, beispachteln oder ausgleichen von Bauteiloberflächen z. B. aus Putz, Beton, Gipsplatten einschließlich Fugen und Anschlüssen
-  Entschichten (z. B. abbeizen, abschleifen), Tapeten oder Beläge entfernen
-   Armierungen, An- und Abschlussprofile einbauen
-  Demontage-/Montagearbeiten z. B. von Bekleidungen, Dichtprofilen, Beschlagteilen, Abdeckungen etc.
-  Verschließen und Angleichen von Ankerlöchern

4) Herstellen von Schmuckformen z.B. Schablonen, Borten, Friesen oder Abschlussstrichen sowie absetzen von Beschlagteilen und Bauteilen o. mehrfarbiges Absetzen eines Bauteils/einer Fläche.

5) Schutzmaßnahmen, Abdeck- oder Abklebearbeiten, z. B.:
-  Abdeckungen von (oberflächenfertigen) Fußbodenbelägen, z. B. Teppich, Parkett, Fliesen, von Wänden etc, ggf. mit Verklebung.
-  Abkleben von Fenstern und Türen, Dichtprofilen
-  Abdeckung von Außenanlagen, Dachflächen und Treppen
-  Staub- oder flüssigkeitsdichtes Abkleben/Abdecken von technischen Geräten, Möbelstücken und anderen Einrichtungsgegenständen
-  Schutzabdeckungen für längere Zeitdauer oder zur Mitbenutzung anderer Gewerke
-  Abdeckungen aus besonders widerstandsfähigen Abdeckstoffen, z. B. Hartfaserplatten, Bautenschutzfolie sowie Schutzanstriche, Staubwände, Gerüstbekleidungen, Notdächer u. Ä.

6) Entsorgen von arbeits- und baustellenbedingten eigenen Abfällen, über 1 m3 Volumen hinaus sowie schadstoffbelasteten Abfällen. Beseitigen und entsorgen von Unrat und Abfällen anderer Handwerker oder anderen Abfällen des Auftraggebers

7) Aufwändige Bemusterung, Farbmuster:
- mehrfaches Bemustern eines Bauteils
-  mehr als drei Farbmuster vor Ort anlegen (je bis 1 m2 groß)

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Streitbeilegungsverfahren

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de